Impressum

Allgemeine Teilnahmebedingungen für die 
200-Stunden Anusara Yoga Lehrerausbildung

Diese Teilnahmebedingungen gelten für die Anusara Yoga Lehrerausbildung mit der Altendorf & Willmann GbR. Soweit nichts anders vereinbart, gelten die folgenden Bestimmungen („Ausbildungsvertrag“). Aus Gründen der Lesbarkeit wurde im Text die männliche Form gewählt, nichtsdestoweniger beziehen sich die Angaben auf Angehörige aller Geschlechter.

1. Veranstalter
Veranstalter und Vertragspartner der Yoga Lehrerausbildung ist die Altendorf & Willmann GbR, Bucher Str. 2, 85614 Kirchseeon.
Anbieter und Vertragspartner für Übernachtung & Verpflegung während des Intensiv-Moduls ist ‚Das SEINZ e.K.‘, Kurhausstr. 1, 82433 Bad Kohlgrub. Es gelten die Vertragsbedingungen von ‚Das SEINZ e.K.‘.

2. Vertragsschluss
Der Ausbildungsvertrag kommt durch die verbindliche Anmeldung des Teilnehmers zur Ausbildung und deren Annahme nach Prüfung der Teilnahmevoraussetzungen (vgl. Ziffer 5) durch den Veranstalter zustande. Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Ausbildungsplatz. Anmeldeschluss ist eine Woche vor Veranstaltungsbeginn. Ein Ausbildungsplatz kann erst nach vollständiger Zahlung der Anmeldegebühr gem. Ziffer 3 garantiert werden.

3. Ausbildungs- und Anmeldegebühr
a) Ausbildungsgebühr
Die Ausbildungsgebühr für die 200 Stunden Anusara Yoga Lehrerausbildung beträgt EUR 3.950, – abzgl. ggf. gewährten Rabatten (Early Bird). Übernachtung & Verpflegung im ,Das SEINZ e.K´ für das Intensivmodul rechnet der Teilnehmer/die Teilnehmerin direkt mit dem Hotel ab. Die komplette Ausbildungsgebühr ist innerhalb von zwei (2) Wochen nach Rechnungsstellung zu entrichten. Der Veranstalter behält sich vor, bei nicht rechtzeitiger Zahlung der kompletten Ausbildungsgebühr von dem Ausbildungsvertrag zurückzutreten und insbesondere für den Fall, dass kein Ersatzteilnehmer gefunden werden kann, gem. den gesetzlichen Vorschriften Schadensersatz zu verlangen. Falls ein Teilnehmer sich erst zwei (2) Wochen oder kürzer vor Ausbildungsbeginn anmeldet, ist die komplette Ausbildungsgebühr sofort fällig.
b) Anmeldegebühr
Die Anmeldegebühr beträgt EUR 600,- und ist in der Ausbildungsgebühr enthalten. Sie ist als Teil der Ausbildungsgebühr zwei (2) Wochen nach Rechnungsstellung zu zahlen und nicht erstattungsfähig. Der Veranstalter behält sich vor, bei nicht rechtzeitiger Zahlung der Anmeldegebühr von dem Ausbildungsvertrag zurückzutreten und insbesondere für den Fall, dass kein Ersatzteilnehmer gefunden werden kann, gem. den gesetzlichen Vorschriften Schadensersatz zu verlangen.
c) Ratenzahlung
Die Ausbildungsgebühr kann nach Absprache mit Ratenzahlung beglichen werden. Die Anmeldegebühr ist innerhalb von zwei (2) Wochen nach Annahme der Anmeldung durch den Veranstalter zu zahlen (vgl. Ziffer 3b). Es gelten die Bedingungen des zusätzlich abzuschließenden Ratenzahlungsvertrag zwischen Veranstalter und Vertragspartner.

4. Veranstaltungsort
a) Die Ausbildung findet in den Räumen von Mind Move München (Stahlgruberring 32, 81829 München) statt („Veranstaltungsort“).
b) Der Veranstalter behält sich bei Vorliegen eines berechtigten Grundes vor, die Ausbildung oder Teile der Ausbildung an einen anderen Ort zu verlegen, sofern dies für den Teilnehmer zumutbar ist. Zumutbarkeit wird insbesondere dann angenommen, wenn der neue Veranstaltungsort innerhalb von München liegt oder nicht weiter als eine Stunde (durchschnittliche Fahrtzeit Pkw) vom ursprünglichen Veranstaltungsort entfernt ist. Ein berechtigter Grund liegt insbesondere – aber nicht abschließend – vor, wenn aufgrund der Anzahl der Teilnehmer der Veranstaltungsort zu klein oder zu groß ist, oder aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Anordnungen die Ausbildung nur an einem anderen Ort stattfinden kann.
c) Darf aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Anordnung oder aufgrund einer Nichtverfügbarkeit des Veranstaltungsortes aufgrund höherer Gewalt die Ausbildung nicht vor Ort stattfinden, behält sich der Veranstalter zusätzlich vor, Teile der Ausbildung digital (z. B. Zoom) zu veranstalten. Der Veranstalter gewährleistet, dass alle wesentlichen Inhalte der Ausbildung dem Teilnehmer vermittelt werden und er in die Lage versetzt wird, das Abschlusszertifikat (s. Ziffer 8, 9) zu erwerben.
d) Am Veranstaltungsort gilt das allgemeine Hausrecht des Inhabers und des Veranstalters. Der Teilnehmer hat die Räumlichkeiten, Einrichtung und sonstiges Eigentum des Inhabers oder des Veranstalters pfleglich zu behandeln. Er haftet für Schäden, die er fahrlässig oder vorsätzlich verursacht.
e) Jeder Teilnehmer hat die Hygieneregeln einzuhalten. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Teilnehmer, die die Hygieneregeln vorsätzlich missachten, für die Dauer der Missachtung von der Ausbildung auszuschließen. Ansprüche gegen den Veranstalter sind ausgeschlossen.

5. Teilnahmevoraussetzungen
a) Die gesamte Ausbildung ist für Yogapraktizierende geeignet, die mindestens ein (1) Jahr regelmäßige Praxis haben und bei guter körperlicher Gesundheit sind.
b) Schüler von Barbra Noh und weiteren Anusara Yoga zertifizierten Lehrern, die ihre 100-Stunden Anusara Immersion bereits absolviert haben, können sich für das 100-Stunden Anusara Lehrmethodik Programm bewerben, ohne die Anusara Immersion zu wiederholen. Falls die Teilnahme an der Anusara Immersion länger als ein Jahr zurück liegt und keine regelmäßige Anusara-Praxis besteht, empfiehlt der Veranstalter, die Anusara Immersion zu wiederholen.

6. Ausbildungsbeschreibung
Die 200-Stunden Anusara Yoga Lehrerausbildung besteht aus zwei Teilen:
Teil 1: 100-Stunden Anusara Immersion (Intensivtraining) und
Teil 2: 100-Stunden Anusara Lehrmethodik Programm
Die 200-Stunden Anusara Yoga Lehrerausbildung erfüllt die Richtlinien der Yoga Alliance® und gibt dem Teilnehmer die Möglichkeit, praktische und theoretische Grundlagenkenntnisse zu erwerben, um bei persönlicher Eignung als Yogalehrer tätig werden zu können.

7. Ausbildungsverlauf
a) Die Anusara Yoga Lehrerausbildung erstreckt sich über 8 Module und umfasst 200 Stunden Ausbildung. Die Aufteilung des Unterrichtsinhaltes auf die genannten Themenbereiche steht im sachgerechten Ermessen des Veranstalters und richtet sich nach der jeweiligen Ausbildungsbeschreibung auf der Website.
b) Der Veranstalter behält sich vor, den Ausbildungsverlauf und/oder Ausbildungseinheiten inklusive Stundenplan aus berechtigen und sachgerechten Gründen zu ändern. Ein solcher Grund liegt insbesondere dann vor, um auf Wünsche und Bedürfnisse der überwiegenden Mehrheit der Teilnehmer einzugehen; um auf zum Zeitpunkt des Abschlusses des Ausbildungsvertrags nicht vorsehbare Ereignisse zu reagieren; oder um gesetzliche und/oder behördliche Anordnungen zu erfüllen. Änderungen können z. B. Änderungen der Ausbildungsreihenfolge, und -inhalte (z. B. „Hands-On“-Adjustments nur im behördlich und/oder gesetzliche erlaubtem Umfang), die Verlegung von einzelnen Ausbildungseinheiten, maximal jedoch begrenzt auf 20% der Gesamteinheiten, Änderungen des Stundenplans (insbesondere Beginn, Pausen und Ende), digitale Vermittlung des Lehrstoffes (s. Ziffer 4), Verlegung des Veranstaltungsortes (s. Ziffer 4) u.a. betreffen. Der Veranstalter gewährleistet, dass trotz etwaigen Änderungen alle wesentlichen Ausbildungsinhalte dem Teilnehmer vermittelt werden und er erfolgreich das Abschlusszertifikat (s. Ziffer 8, 9) erwerben kann.

8. Prüfung
a) Schriftliche Prüfung:
Es wird ein Fragenkatalog (Empowerment Review) ausgehändigt, der in Gruppen- und Einzelarbeit bearbeitet wird. Die Beantwortung des Empowerment Reviews ist Voraussetzung für den anschließenden 100-Stunden Anusara Lehrmethodik Ausbildungsteil und das Abschlusszertifikat (s. Ziffer 9).
Teilnehmer, die die Anusara Immersion bereits absolviert haben und ausschließlich das 100-Stunden Anusara Lehrmethodik Programm absolvieren, erhalten das Empowerment Review vorab per Mail zugeschickt und haben dieses bis zwei (2) Wochen vor Beginn des Trainings ausgefüllt per E-Mail an info@yogaausbildungmuenchen.de zurückzuschicken.

b) Praktische Prüfung:
Während der 200-Stunden Anusara Yoga Lehrerausbildung wird jeder Teilnehmer die gesamte Gruppe, sowie kleinere Gruppen anleiten („Lehrprobe“). Damit erfüllt jeder Teilnehmer die praktischen Voraussetzungen für die „Anusara Elements™ Yoga Teacher Registrierung“. Die praktische Prüfung ist Voraussetzung für das Abschlusszertifikat (s. Ziffer 9). Teilnehmer, die sich unter http://www.anusarayoga.com/anusara-elements-yoga-teacher registrieren, erhalten nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung auf Wunsch eine schriftliche Bestätigung vom Veranstalter.

c) Anusara Inspired™:
Teilnehmer, die den Status Anusara Inspired™ anstreben, können sich nach der Ausbildung bewerben und die von der Anusara School of Hatha Yoga erforderlichen Schritte durchlaufen, d.h. Observation durch einen autorisierten Anusara Teacher (Inspired oder Certified Status); und Abnahme der praktischen Prüfung usw. Abhängig vom individuellen Kenntnisstand fühlen sich die meisten Teilnehmer nach ca. einem Jahr bereit für die Prüfung.

9. Abschlusszertifikat
a) Die schriftliche Prüfung (Abgabe des ausgefüllten Empowerment Reviews, s. Ziffer 8) und das Unterrichten der Gruppe (s. Ziffer 8) sind Voraussetzung für die Erteilung des Abschlusszertifikats.
b) Zusätzlich muss jeder Teilnehmer für die 200-Stunden Anusara Yoga Lehrerausbildung mindestens 190 Ausbildungsstunden (max. 10 Fehlstunden) absolviert haben.
c) Bei Überschreiten der genannten Fehlstunden erhält der Teilnehmer kein Zertifikat.
d) Maximal 25 Stunden der Ausbildung können als Aufzeichnung nach vorheriger Absprache absolviert werden, sollte eine Teilnahme am Live-Termin nicht möglich sein. Die Aufzeichnungen werden für zwei Wochen nach dem Live-Termin zur Verfügung gestellt. Um sicherzustellen, dass die Lehrinhalte vollumfänglich verinnerlicht wurden, ist eine kurze Zusammenfassung der Aufzeichnung notwendig. Form und Umfang der Zusammenfassung wird vom Veranstalter rechtzeitig mitgeteilt. Diese muss bis spätestens einen Tag nach Ende der Verfügbarkeit der Aufzeichnung beim Veranstalter eingereicht werden.

10. Rücktritt vom Vertrag
a) Vertragliches Rücktrittsrecht des Teilnehmers
Der Teilnehmer kann unter Vorlage eines ärztlichen Attests, das belegt, dass eine Teilnahme an der Ausbildung aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, von diesem Ausbildungsvertrag durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Veranstalter zurückzutreten. Die Anmeldegebühr wird bei Rücktritt nicht rückerstattet.
Rückerstattung der Ausbildungsgebühr bei Rücktritt:
i. Bei schriftlichem Rücktritt bis einen (1) Monat vor Ausbildungsbeginn mit ärztlichem Attest/Nachweis werden 80% der Ausbildungsgebühr abzüglich der Anmeldegebühr von EUR 600,- rückerstattet. Falls der Veranstalter einen Ersatz findet, wird die volle Ausbildungsgebühr abzüglich der Anmeldegebühr zurückerstattet.
ii. Bei schriftlichem Rücktritt bis drei (3) Wochen vor Ausbildungsbeginn mit ärztlichem Attest/Nachweis werden
60% der Ausbildungsgebühr abzüglich der Anmeldegebühr von EUR 600,- rückerstattet. Falls der Veranstalter einen Ersatz findet, wird die volle Ausbildungsgebühr abzüglich der Anmeldegebühr zurückerstattet.
iii. Bei schriftlichem Rücktritt bis zwei (2) Wochen vor Ausbildungsbeginn ärztlichem Attest/Nachweis werden 50% der Ausbildungsgebühr abzüglich der Anmeldegebühr von EUR 600,- rückerstattet. Falls der Veranstalter einen Ersatz findet, wird die volle Ausbildungsgebühr abzüglich der Anmeldegebühr zurückerstattet.
iv. Bei schriftlichem Rücktritt bis weniger als (1) Woche vor Ausbildungsbeginn wird die Ausbildungsgebühr nicht, auch nicht in Teilen, zurückerstattet.
v. Die Rücktrittbedingungen unter a) – c) gelten für alle Buchungsoptionen.
b) Vertragliches Rücktrittsrecht des Veranstalters
i. Die Ausbildung wird nur bei Erreichen einer Mindestanzahl von 16 Personen durchgeführt. Der Veranstalter behält sich vor, bei Nichterreichen der Mindestanzahl die Ausbildung abzusagen und vom Ausbildungsvertrag zurückzutreten.
ii. Des Weiteren ist der Veranstalter berechtigt, aufgrund von gesetzlichen und/oder behördlichen Anordnungen die Ausbildung abzusagen. Jeder Teilnehmer erhält die bereits bezahlte Ausbildungsgebühr (inklusive Anmeldegebühr) vollständig zurückerstattet.
c) Gesetzliche Rechte
Im Übrigen gelten für den Veranstalter und den Teilnehmer die gesetzlichen Bestimmungen über Rücktritt, Kündigung und Widerruf.

11. Widerrufsrecht des Verbrauchers
Für Verbraucher gem. § 13 BGB gilt: Der Ausbildungsvertrag ist ein Vertrag im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, der einen spezifischen Zeitraum vorsieht (Ausbildungszeitraum).
Gem. § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB steht dem Verbraucher deshalb kein Widerrufsrecht zu, selbst wenn der Ausbildungsvertrag außerhalb von Geschäftsräumen und fernmündlich abgeschlossen wurde.

12. Versäumnis von Ausbildungseinheiten, Abbruch der Ausbildung
Ist der Teilnehmer nach Ausbildungsbeginn aufgrund dauerhafter Krankheit oder Verletzung an der Teilnahme der Yogalehrerausbildung gehindert, können nicht abgeschlossene Kurseinheiten im nächstfolgenden Ausbildungskurs nach der Wiedergenesung des Teilnehmers nachgeholt werden, sofern die Ausbildung in dieser Form wieder angeboten wird. Danach erlischt jeder Anspruch auf Nachholung. Eine Rückerstattung der verbleibenden Kosten für die versäumte Unterrichtszeit findet nicht statt. Krankheit oder Verletzung müssen durch ein ärztliches Attest nachgewiesen werden.

13. Schwangerschaft
Aus Gründen der Sicherheit für Mutter und Kind rät der Veranstalter bei einer Schwangerschaft von der Teilnahme an der Yogalehrerausbildung ab. Besteht bereits vor Ausbildungsbeginn eine Schwangerschaft, kann die Anmeldung auf den nächstfolgenden Kurs übertragen werden. Danach erlischt jeder Anspruch auf Nachholung. Tritt eine Schwangerschaft nach Ausbildungsbeginn ein, kann der Kurs ausgesetzt werden. Alle restlichen Kurseinheiten können in einem späteren Ausbildungskurs nachgeholt werden, vorausgesetzt, die Ausbildung wird in dieser Form wieder angeboten. Der Anspruch auf Nachholung erlischt spätestens zwei Jahre nach Ende der Schwangerschaft. Eine Rückerstattung der verbleibenden Kosten für die versäumte Unterrichtszeit findet nicht statt. Verzichtet der Teilnehmer auf das Angebot des Nachholens, gelten auch bei Schwangerschaft die Bestimmungen unter Ziffer 9 (Vertragsrücktritt). Bei Schwangerschaft muss ein ärztliches Attest eingereicht werden.

14. Haftung des Veranstalters
Die Teilnahme an der Yogalehrerausbildung erfolgt auf eigene Gefahr. Mit der Anmeldung bestätigt und erklärt der Teilnehmer, hinreichend über die körperlichen Risiken und Anforderungen an eine Yogalehrerausbildung informiert worden zu sein; und über die dafür erforderliche Fitness und Gesundheit zu verfügen; und im Zweifel einen Arzt zu Rate gezogen zu haben. Für gesundheitliche Risiken, auch solche, die dem Teilnehmer zum Zeitpunkt der Teilnahme noch nicht bekannt sind, übernimmt der Veranstalter im Falle eines Unfalls oder Schadens keine Haftung. Der Veranstalter haftet nicht für körperliche Schäden, die sich der Teilnehmer durch eigenes Verhalten oder das Verhalten eines anderen Teilnehmers zuzieht. Dies gilt nicht für Schäden aus einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten des Veranstalters. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Der Veranstalter haftet ferner nicht für Ausrüstungs- und sonstige Gegenstände, die während der Ausbildung am Ausbildungsort abhandenkommen, soweit keine vorsätzliche oder grobe Pflichtverletzung des Veranstalters vorliegt. Der Veranstalter haftet nur für die schuldhafte Verletzung von Kardinalspflichten, d.h. jene Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist auf dem vorhersehbaren, typsicherweisen eintretenden Schaden beschränkt. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten auch für Erfüllungsgehilfen des Veranstalters sowie Dritte, derer sich der Veranstalter im Zusammenhang zur Durchführung mit der Veranstaltung bedient. Dem Vertragspartner wird empfohlen, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen. Der Veranstalter kann insofern keine Haftung und keine Verpflichtungen übernehmen. Ferner empfiehlt der Veranstalter eine Versicherung gegen Unfälle und Verletzungen, die im Rahmen der Yogalehrerausbildung oder auf dem direkten Weg von und zum Trainingsort auftreten können.

15. Nebenabreden, Schriftform, Erfüllungsort, Gerichtsstand, salvatorische Vereinbarung
Mündliche Vereinbarungen zu dieser Ausbildungsvereinbarung sind nicht getroffen worden. Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung, einschließlich dieser Teilnahmebedingungen, bedürfen der Schriftform.
Für den Fall, dass der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthaltsort des Teilnehmers zum Zeitpunkt einer zu erhebenden Klage nicht bekannt ist, oder der Teilnehmer Kaufmann ist, wird als Gerichtsstand München vereinbart. Für den Fall, dass eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein sollte, wird die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt. Dies gilt insbesondere für den bereits geschlossenen Vertrag. Die anderen Bestimmungen und insbesondere der Vertrag werden dadurch nicht nichtig und behalten weiterhin Bestandskraft. Die unwirksame Bestimmung wird dann durch eine andere ersetzt, die wirtschaftlich und in ihrer Intention der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.

16. Änderungsvorbehalt
Der Veranstalter ist berechtigt, diese Allgemeinen Teilnahmebedingungen einseitig zu ändern, soweit dies zur Beseitigung nachträglich entstehender Äquivalenzstörungen oder zur Anpassung an gesetzliche Rahmenbedingungen notwendig ist. Über eine Änderung werden wir den Teilnehmer unter Mitteilung des Inhalts der geänderten Regelungen an die zuletzt bekannte E-Mail-Adresse des Teilnehmers informieren. Die Änderung wird Vertragsbestandteil, wenn der Teilnehmer nicht binnen sechs Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung der Einbeziehung in das Vertragsverhältnis uns gegenüber in Schrift oder Textform widerspricht.

17. Weitere Bestimmungen
Der Unterricht findet in deutscher Sprache statt. In der Ausbildungsgebühr sind die schriftlichen Unterrichtsmaterialien enthalten, jedoch nicht die Fachbücher für das Selbststudium. Über eine Aufnahme zur Ausbildung entscheidet der Veranstalter nach Prüfung der Anmeldung im freien Ermessen. Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme besteht nicht. Eine Teilnahme kann erst nach Erfüllen aller Aufnahmebedingungen und Zahlung der Anmeldegebühr garantiert werden.

© YAM | Altendorf & Willmann GbR | Bucher Str. 2, 85614 Kirchseeon
 | Steuernummer: 112 / 150 / 56203

Stand: 11/2024